Evaluation des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin
Jedes Jahr finden in Berlin mehrere tausend Versammlungen statt, die von der Polizei begleitet werden. Angesichts zahlreicher Krisen und Konflikte in unserer Gesellschaft ist die Versammlungsfreiheit heute mehr denn je eines der zentralen Demokratiegrundrechte. Damit die Polizei die Versammlungsfreiheit so weit als möglich gewährleisten und für einen friedlichen Ablauf sorgen kann, verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus 2021 ein Versammlungsfreiheitsgesetz, dessen Regelungen nach drei Jahren überprüft werden sollen. Das FÖPS Berlin wurde am 1. März 2024 von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit der wissenschaftlichen Evaluation der gesetzlichen Neuregelungen beauftragt.
Der Forschungsauftrag beinhaltet sowohl rechtliche als auch sozialwissenschaftliche Aspekte: Untersucht werden Rechtsfragen und Problemkonstellationen in Bezug auf Versammlungen in der Hauptstadt. Die neuen Vorschriften sollen auf ihre Akzeptanz und Praktikabilität sowie auf ihre Rechtsklarheit und -sicherheit überprüft werden. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf den Rahmenbedingungen des polizeilichen Handelns im Einklang mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Ziel ist es, Erkenntnisse über mögliche Lücken im Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewinnen und entsprechende Verbesserungspotentiale und mögliche Änderungsbedarfe zu identifizieren.
Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Anfang 2025 vorliegen.
Evaluation VersFG
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