Am 25. Oktober 2022 fand im Hamburger Polizeipräsidium der 5. Sicherheitsrechtstag der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg statt. Unser Projekt FAKE-ID war mit drei Beiträgen vertreten. Die Tagung wurde von der Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS) veranstaltet.
Unter dem Titel „Smart Big Data Policing“ diskutierten Forscher:innen und Vertreter:innen der Polizei über Chancen, Risiken und regulative Herausforderungen großer Datenmengen und ihrer Verarbeitung im polizeilichen Kontext – dies alles vor dem Hintergrund aktueller Gesetzeslagen und rechtlicher Entwicklungen.
Willkommen geheißen wurden die über 130 Teilnehmenden der hybriden Veranstaltung durch den Polizeivizepräsidenten der Freien und Hansestadt Hamburg, Mirko Streiber, und Prof. Dr. Kristin Pfeffer, Leiterin der FEDS.
Das erste Panel setzte sich interdisziplinär mit mittels Künstlicher Intelligenz gefälschtem oder manipuliertem Bild- und Videomaterial auseinander – sogenannten Deepfakes. Anna Louban und Milan Tahraoui boten einen Einblick in das Forschungsprojekt „FAKE-ID – Videoanalyse mit Hilfe künstlicher Intelligenz zur Detektion von falschen und manipulierten Identitäten“. Sie arbeiteten die aktuellen sowie zukünftigen institutionellen und rechtlichen Herausforderungen der Verwendung von KI durch die Strafverfolgungsbehörden heraus. Zum Einsatz soll Künstliche Intelligenz u.a. zum Zweck der Deepfake-Detektion kommen. Die anschließende Vorführung einer solchen Deepfake-Detektion durch Prof. Dr. Martin Steinebach vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) in Darmstadt erweiterte die Diskussion um die technischen Facetten des neuen Phänomens Deepfakes.
Für die Polizei sprach in diesem Panel Kriminaloberrätin Diana Kohler (LKA Hamburg). Sie stellte den aktuellen Arbeitstand zur Entwicklung des neuen Berufsbildes „Kriminalitätsanalytik“ vor, in dem sich die zunehmend komplexer werdende Arbeit der Strafverfolgungsbehörden widerspiegelt. Mit der neuen Professionalisierungsmöglichkeit sollen diese Herausforderungen zukünftig adäquat adressiert werden.
Im zweiten Panel erörterten zunächst Prof. Dr. Hartmut Aden (Projektleitung FAKE-ID) und Steven Kleemann die Verantwortlichkeit für die Nutzung Künstlicher Intelligenz im Sicherheitsbereich. Insbesondere die spezifischen Probleme des KI-Verordnungsentwurfs der EU-Kommission wurden für die Teilnehmenden des Sicherheitsrechtstags analytisch aufbereitet.
Prof.in Dr. Sabrina Schönrock (Projektleitung FAKE-ID) ging in ihrem Vortrag der Frage nach, ob und gegebenenfalls in welcher Weise, die Einführung eines ‚Smarten Polizeirechts‘ verfassungskonform wäre. Schritt für Schritt begleitete sie die Konferenzteilnehmer:innen durch die unterschiedlichen Ebenen des deutschen Rechts und erläuterte die potentiellen regulativen Herausforderungen einer intelligenten Polizeiarbeit.
Abschließend setzte sich Prof.in Dr. Kristin Pfeffer intensiv mit der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit der Europäischen Union im Sog der Harmonisierung und Zentralisierung auseinander. Im Rahmen der anschließenden Diskussion betonte sie die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Beobachtung der rechtlichen Entwicklungen rund um Sicherheit und Polizeiarbeit durch Akteur:innen der Wissenschaft und Öffentlichkeit.
Anna Louban
(Bilder: Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS) an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg)